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Art. 65 · 3. Kernzone II

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 24 · Original-PDF

a)Zweck und Nutzung 1Die Kernzone II umfasst die an den historischen Dorfteil anschliessenden Kerngebiete. Neu- und Umbauten haben sich am Ortsbild zu orientieren und die bestehende Bebauung zu erganzen. 2Mindestens ein Viertel der Bruttogeschossflache ist dauernd der Wohnnutzung, der zur Strasse orientierte Teil des Erdgeschosses ist vor allem Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben vorbehalten. X:\RP\390 KOssnacht am Rlgl\02 OP\Aahus\050126-Baureglement_VorprDiung2.doc 25

b)Bauweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.