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Art. 49 · (alt Art. 52)
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 18 · Original-PDF
1Als Gebaudelange gilt das Mass der langsten Fassade. 2Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade. 3Die zonengemasse Gebaudelange gilt auch fi.ir zusammengebaute Gebaude. Nebenbauten werden nicht berllcksichtigt. X:\RP\390 KGssnacht am Rlgi\02 OP\Aahus\050126-Baureg!ement_Vorpr0fung2.doc 19 H. AUSNAHMEN UNO BESTEHENDE BAUTEN 1. Ausnahmen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.