← BZO Küssnacht (SZ) · Inhaltsverzeichnis

Art. 48

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 18 · Original-PDF

1A Is Firsthohe gilt das Mass vom ausgemittelten gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum obersten Punk! des Daches bzw. des Attikageschosses. Die Firsthohe wird fUr ~ede Fassade einzeln bestimmt. Der First darf die oberste Vollgeschossdecke nicht mehr als um 4 m Oberragen. 6. Gebaudelange

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.