← BZO Küsnacht · Inhaltsverzeichnis

Art. 28 · Besondere Gebäude dürfen gegenüber benachbarten Parzellen innerhalb

BZO Küsnacht · S. 23 · Original-PDF

der Gewerbezonen seitlich wie rückwärtig an die Grenze gestellt werden, wenn sie gleichzeitig gebaut werden oder an ein bestehendes Gebäude anlehnen oder nicht mehr als einen Drittel der nachbarlichen Grenze beanspruchen. BESONDERE GEBÄUDE 19 E Zone für öffentliche Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.