← BZO Küsnacht · Inhaltsverzeichnis

Art. 27 · Neben mässig störenden Gewerbebetrieben sind auch Handels- und …

BZO Küsnacht · S. 23 · Original-PDF

1 Neben mässig störenden Gewerbebetrieben sind auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. NUTZWEISE 2 Betriebe, welche unverhältnismässigen Verkehr hervorrufen, sowie Einkaufszentren sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.