← BZO Kriens · Inhaltsverzeichnis

Art. 55 · Konkurrenzverfahren

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 28 · Original-PDF

1

1Ein Konkurrenzverfahren liegt vor, wenn - wenigstens drei beurteilbare Projektentwürfe von voneinander unabhängigen und qualifizierten Verfassern vorliegen und - der Stadtrat und allenfalls weitere von ihm bestimmte Fachgremien an der Vorbereitung des Konkurrenzverfahrens und an der Jurierung der Projektentwürfe beteiligt sind.

2Der Stadtrat kann - einen Verfasser bestimmen, - ein neues Konkurrenzverfahren verlangen, wenn zwischen Konkurrenzverfahren und Baubeginn des Vorhabens mehr als 5 Jahre vergangen sind.

§ 202Planänderungen
§ 203Meldepflicht, Baukontrolle
§ 204Sicherheitsleistung für den Vollzug von Auflagen
§ 205Ordnung auf Bauplätzen

Tabelle von S. 28 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Hinweis auf PBG§ 208Aufsicht
§ 209Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes
§ 210Einstellung der Bauarbeiten
§ 211Anmerkung öffentlich-rechtlicher Eigentums-
§ 212beschränkungen Kosten
§ 213Strafbestimmung
§ 214Anzeigepflicht

Tabelle von S. 28 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.