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Art. 42 · Technische Gefahren

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 23 · Original-PDF

Bei Bauvorhaben und Planungen in technischen Gefahrenbereichen7, die eine deutliche Erhöhung des Risikos für die Bevölkerung zur Folgen haben, sind raumplanerische Massnahmen, Schutzmassnahmen am geplanten Objekt oder Sicherheitsmassnahmen bei Anlagen oder Betrieben mit störfallrelevanten Gefahren und im Einflussbereich der A2 und der Durchgangsstrassen zu prüfen. Die relevanten Gebiete abseits der A2 und der Durchgangsstrassen sind im Zonenplan dargestellt. VII Schutz der Gesundheit Hinweis auf PBG § 150 Baustoffe

Hinweis auf PBG§ 145Allgemeines
§ 146Gefährdete Gebiete
§ 147Brandmauern
§ 149Seilbahnen und Skilifte

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Hinweis auf PBG§ 150Baustoffe
§ 151 § 152Benützung der Bauten und Anlagen Besonnung
§ 153 § 154Belichtung und Belüftung Raummasse
§ 155 § 156Isolationen Ausnahmen
§ 157Behindertengerechtes Bauen
§ 158Spielplätze und Freizeitanlagen: Erstellung
§ 159Spielplätze und Freizeitanlagen: Ersatz-abga- ben
§ 161Vermeidung übermässiger Immissionen
§ 162Voraussetzungen

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.