Art. 42 · Technische Gefahren
BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 23 · Original-PDF
Bei Bauvorhaben und Planungen in technischen Gefahrenbereichen7, die eine deutliche Erhöhung des Risikos für die Bevölkerung zur Folgen haben, sind raumplanerische Massnahmen, Schutzmassnahmen am geplanten Objekt oder Sicherheitsmassnahmen bei Anlagen oder Betrieben mit störfallrelevanten Gefahren und im Einflussbereich der A2 und der Durchgangsstrassen zu prüfen. Die relevanten Gebiete abseits der A2 und der Durchgangsstrassen sind im Zonenplan dargestellt. VII Schutz der Gesundheit Hinweis auf PBG § 150 Baustoffe
| Hinweis auf PBG | § 145 | Allgemeines |
|---|---|---|
| § 146 | Gefährdete Gebiete | |
| § 147 | Brandmauern | |
| § 149 | Seilbahnen und Skilifte |
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| Hinweis auf PBG | § 150 | Baustoffe |
|---|---|---|
| § 151 § 152 | Benützung der Bauten und Anlagen Besonnung | |
| § 153 § 154 | Belichtung und Belüftung Raummasse | |
| § 155 § 156 | Isolationen Ausnahmen | |
| § 157 | Behindertengerechtes Bauen | |
| § 158 | Spielplätze und Freizeitanlagen: Erstellung | |
| § 159 | Spielplätze und Freizeitanlagen: Ersatz-abga- ben | |
| § 161 | Vermeidung übermässiger Immissionen | |
| § 162 | Voraussetzungen |
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.