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Art. 20 · Entwicklungsraum Eichhof – Schlund

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 14 · Original-PDF

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1In den im Zonenplan bezeichneten Perimeter „Entwicklungsraum Eichhof – Schlund“ darf der Stadtrat im Rahmen von Bebauungsplänen in Abweichung zu den Zonenbestimmungen Wohnnutzungen und höhere Baudichten zulassen, wenn sich diese Bebauungspläne auf ein vom Stadtrat verabschiedetes Gesamtkonzept abstützen. Im Bereich der A2 sind allfällige Störfallrisiken gemäss Art. 42 zu beachten.

2Dieses Gesamtkonzept umfasst den gesamten Perimeter. Es zeigt - die angestrebten Nutzungen, - die angestrebte Dichte, - die Freiräume und deren Vernetzung, - die Standorte und maximalen Höhen von Hochhäusern, - die Verkehrserschliessung, insbesondere durch den Fuss- und Radverkehr auf.

3Der Stadtrat kann die Abweichungen vom erhöhten Gebäudestandard gemäss Art. 52 abhängig machen. Hinweis auf PBG § 54 Landwirtschaftszone

Hinweis auf PBG§ 54Landwirtschaftszone
§ 56Übriges Gebiet
§ 57Gefahrenzone
§ 58Freihaltezone

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.