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Art. 29 · Grenzabstand

BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 18 · Original-PDF

Der grosse Grenzabstand gilt auf der Hauptwohnseite. Auf den übrigen Seiten gilt der kleine Grenzabstand. In Zweifelsfällen bestimmt die zuständige Gemeindebehörde die massgebende Gebäudeseite.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.