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Art. 2.6 · Die minimale GFZo beträgt 0,8, die maximale

BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 107 · Original-PDF

2.6 Für Hauptgebäude gilt ein Grenzabstand von 3 m. Bei Teil-Überbauungsordnungen, welche direkt aneinandergrenzen, gilt ein Grenzabstand von 3 m an der gemeinsamen Perimetergrenze. Strassenabstände gehen diesen Grenzabständen vor. 2.6 Der Nutzungsbonus von 10 % darf mit einer gestützt auf Artikel 26 BMBV realisierten Aussendämmung nicht überschritten werden. 2.6 Hochbauten haben gegenüber der Landwirtschaftszone LWZ, der Grünzone GZ und dem Sektor b2 einen minimalen Bauabstand von 10 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.