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Art. 8 · Wohnzonen W1, W2 und W3
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 6 · Original-PDF
1Die Wohnzonen W1, W2 und W3 dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen. Nicht zulässig sind Betriebe, die wesentliche ideelle Immissionen verursachen (z.B. Sexshops, Bordelle, Massagesalons usw.).
2Die Wohnzone W3 ist für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Der Neubau freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser ist nur zulässig, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf sinnvolle Weise mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden können.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.