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Art. 31 · Ausnützungsziffer

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 14 · Original-PDF

1Für die Ermittlung der Ausnützungsziffer gelten Räume in Dach-, Attikaund Untergeschossen nicht als anrechenbare Geschossfläche.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.