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Art. 86 · Die Strassen, Wege, Plätze aller Art werden durch die Baubehörde benannt. …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 34
1 Die Strassen, Wege, Plätze aller Art werden durch die Baubehörde benannt. Berechtigten Wünschen der Anstösser ist Rechnung zu tragen. Baugesetz Klosters (Fraktion Klosters)
35 2 Die Baubehörde legt eine einheitliche Art der Hausnummern, den Anbringungsort, die Lage und die Finanzierung fest. Solaranlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.