← BZO Klosters · Inhaltsverzeichnis

Art. 86 · Die Strassen, Wege, Plätze aller Art werden durch die Baubehörde benannt. …

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 34

1 Die Strassen, Wege, Plätze aller Art werden durch die Baubehörde benannt. Berechtigten Wünschen der Anstösser ist Rechnung zu tragen. Baugesetz Klosters (Fraktion Klosters)

35 2 Die Baubehörde legt eine einheitliche Art der Hausnummern, den Anbringungsort, die Lage und die Finanzierung fest. Solaranlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.