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Art. 78 · Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung von Marksteinen oder …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 32
1 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung von Marksteinen oder Polygonpunkten zufolge Bauarbeiten trägt die verursachende Bauherrschaft. 2. GESTALTUNG Allgemeines
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.