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Art. 47 · Im Bereich mit ausschliesslich gewerblicher Erdgeschossnutzung dürfen die …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 23
1 Im Bereich mit ausschliesslich gewerblicher Erdgeschossnutzung dürfen die strassenseitigen Erdgeschossflächen – unter Ausschluss der Wohnnutzung - ausschliesslich für Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe genutzt werden, und zwar auf einer für die entsprechende gewerbliche Nutzung üblichen Bautiefe. Schaufenster und dergleichen sind nur als Bestandteil von Betriebsflächen zulässig. 4. GENERELLER ERSCHLIESSUNGSPLAN A. Allgemeines Festlegungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.