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Art. 37 · Die Zone für Pferdesport ist für den Betrieb einer Reitschule sowie für die …

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 20

1 Die Zone für Pferdesport ist für den Betrieb einer Reitschule sowie für die Ausbildung und Unterbringung von Pferden bestimmt. Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die aus betrieblichen Gründen unerlässlich sind. Hochbauten dürfen ausschliesslich in dem im Gestaltungsplan ausgeschiedenen Hochbaubereich realisiert werden. 2 Temporäre Bauten und Anlagen für besondere Reitsportanlässe bedürfen der Bewilligung der Gemeinde. 3 Werden Bauten und Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt für die Ausübung des Pferdesports nicht mehr benötigt, so sind diese Bauten und Anlagen - soweit sie gestützt auf diese Zonenvorschrift bewilligt wurden - innert zwei Jahres abzubrechen resp. zurückzubauen. Deponiezone (Typ A gemäss VVEA)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.