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Art. 28 · Die Wohnzonen sind für das Erstellen von Wohnbauten bestimmt

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 16

1 Die Wohnzonen sind für das Erstellen von Wohnbauten bestimmt. 2 Zulässig sind auch nicht störende Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe (einschliesslich Gastgewerbebetriebe). Nicht zulässig sind Landwirtschaftsbetriebe. Hotel- und Kurzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.