Art. 67 · Aussenbeleuchtungen haben der SIA-Norm 491:2013 zu entsprechen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 28 · Original-PDF
. Lichtemissionen Das Mass der Aussenbeleuchtungen hat ihrem Zweck zu entsprechen. Aussenleuchten, die keinem objektiven Sicherheitszweck dienen, sind nicht zulässig. Beleuchtungen im Freien sind grundsätzlich von oben nach unten auszurichten. Skybeamer und exzessive Objektstrahler sind nicht zulässig. Beleuchtungen direkt in den Natur raum sind zu vermeiden. '* Firmen- und Schaufensterbeleuchtungen, die keinem objektiven Sicherheitszweck die nen, sind von 22.00 bis 06.00 Uhr auszuschalten. Dauert die Betriebszeit bis nach 22.00 Uhr oder beginnt sie vor 06.00 Uhr, kann die Beleuchtung während der Betriebs zeit eingeschaltet sein.
5Weihnachtsbeleuchtungen sind vom 1. Advent bis und mit 6. Januar zulässig und sind von 24.00 bis 06.00 Uhr abzuschalten. Das Mass hat ihrem Zweck zu entsprechen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.