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Art. 53 · Für Küchen, Badezimmer und Toiletten können künstliche Belüftung und Belichtung …

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF

zu­ Wohnhygienische Vorgaben gelassen werden, sofern deren einwandfreie Wirkung gewährleistet ist. In Wohnbauten sind folgende Mindestflächen einzuhalten; 21 m^ Wohnzimmer: 15 m^ erstes Zimmer: zweites Zimmer: 12 m^ drittes und jedes weitere Zimmer: 10 m^ Wohnräume von Einzimmerwohnungen: 18 m^ PLANAR 22/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG Alle Wohnungen haben ausreichende und gut benutzbare Garten-, Terrassen- oder Bal­ konflächen aufzuweisen. Ausgenommen sind 1- bis 2/2-Zimmer-Wohnungen bei Umbau­ ten. In der Ortskernzone kann der Gemeinderat Abweichungen bewilligen. '* Ab 7 Wohnungen ist mindestens ein Wasch- und Trockenraum, allgemein zugänglich, einzurichten. Der Raum ist zu belüften oder als gefangener Raum mit einem Wäsche­ trockner auszurüsten. Werden alle Wohnungen mit einer Waschmaschine ausgestattet, kann anfänglich auf die Bereitstellung einer Waschmaschine verzichtet werden bis erfor­ dernde Gründe vorliegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.