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Art. 51 · Fernwarme und alternative

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF

Energiesysteme Der Wärmebedarf für Bauten und Anlagen kann nach Möglichkeit durch Anschluss an das Leitungsnetz der Fernheizwerke gedeckt werden. Alternative Energiesysteme (Son­ nenkollektoren, Wärmepumpen und dergleichen) sind unter Berücksichtigung der Zo­ nenvorschriften gestattet. 6.3 Wohnhygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.