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Art. 5 · Gestaltungsplangebiet "Rinau"
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF
Die im Bauzonenplan schwarz bandierten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut Gestaltungsplanpflicht werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Die Aufteilung in mehrere Teil-Gestaltungspläne ist zulässig, wenn daraus städtebaulich sinnvoll begründete Einheiten entstehen, mit dem ersten Gestaltungsplan ein Gesamt konzept über das gesamte Gebiet erstellt wird und eine plausible Etappierung aufge zeigt werden kann.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.