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Art. 5 · Gestaltungsplangebiet "Rinau"

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF

Die im Bauzonenplan schwarz bandierten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut Gestaltungsplanpflicht werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Die Aufteilung in mehrere Teil-Gestaltungspläne ist zulässig, wenn daraus städtebaulich sinnvoll begründete Einheiten entstehen, mit dem ersten Gestaltungsplan ein Gesamt­ konzept über das gesamte Gebiet erstellt wird und eine plausible Etappierung aufge­ zeigt werden kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.