Art. 39 · Materialabbauzonen "Hard- Ost" und "Hohlandschaft"
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF
Die Materialabbauzonen Hard und Hohlandschaft umfassen das Gebiet, das für die Ent nahme von Kies bestimmt ist. Der eigentliche Materialabbau respektive die Ausbeutung setzt ein Baugesuch und eine vom Gemeinderat, mit Zustimmung des Departement Bau, Verkehr und Umwelt, erteilte Baubewilligung voraus, die den Abbau- und Rekultivierungsplan als integrierenden Be standteil enthält. Dieser regelt die Details über Abbau, Wiederauffüllung und Rekultivie rung der einzelnen Ausbeuteetappen. ’ Gebiete, die noch nicht abgebaut werden oder die für die landwirtschaftliche Nutzung rekultiviert sind, unterstehen den Bestimmungen der Landwirtschaftszone. * Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV. 3.7 Gefahren- und Überflutungszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.