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Art. 35 · Vernetzungskorridore

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF

Korridorart Darstellung im Plan Korridore für Arten der grüne Kreuzschraffur Waldränder, Hecken und Säume Die im Bauzonen- / Kulturlandplan bezeichneten Vernetzungskorridore dienen der Si­ cherstellung der ökologischen Vernetzung und der Bewahrung von Wanderachsen für wichtige Zielarten. Sie sind von jeder Form von zusätzlicher Bebauung freizuhalten.

2Es werden folgende Kategorien von Vernetzungskorridoren festgesetzt: PLANAR 17/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG blaue Kreuzschraffur Verbesserung der Durchlässigkeit unter Brücken etc. Korridore für strikt gewäs­ Schaffung von Trittsteinen (Feuchtbiotopen) sergebundene Arten und weitere gewässergebun­ Mindestbreiten: 11.0 m entlang von Bächen dene Arten Entlang von Ergolz und Rhein gemäss Gewässerraum Schaffung zusätzlicher Kleinstrukturen und Unterschlupfe rote Kreuzschraffur Korridor für wärmelie­ bende Arten Mindestbreite: 3.0 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.