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Art. 54 · Gefahrengebiete

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 55 · Original-PDF

54 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) A123 Vorspringende Gebäudeteile Vorspringende Gebäudeteile überschreiten die zu lässige Breite nicht, ragen nicht über das zulässige Mass in den Grenzabstand hinein und überschreiten zusammengerechnet den zulässigen Anteil der des dazugehörenden Fassadenabschnitts Fassadenlänge nicht. Von der äusseren Brüstung von vorspringenden Gebäudeteilen wie Balkone u.dgl. ist zu messen, falls diese vorspringenden Gebäudeteile mehr als 50 % des dazugehörigen Fassadenabschnitts bedecken. Vorspringende Gebäudeteile sind z.B. Erker, Vordächer, Aussentreppen, Laderampen, Balkone. Zulässige Masse

s.Art. 213 Abs. 3 GBR. Einwohnergemeinde Jegenstorf

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.