Art. 53 · Ersatz- und Förderungsmassnahmen
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 54 · Original-PDF
53 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Zulässiges Mass s. Art. 213 Abs. 1 GBR A122 Unterirdische Bauten Unterniveaubauten Unterirdische Bauten Unterniveaubauten sind Gebäude oder Gebäudeteile, die mit Ausnahme der Erschliessung sowie der Geländer und Brüstungen über ihren Zugängen sowie mit ihrer Überdeckung innerhalb des Grenzabstandes höchstens bis zum Mass über das massgebende Terrain hinausragen, ab welchem eine Baute oder Anlage Grenzabstände einzuhalten hat. massgebendes Terrain zulässiges Mass für vorstpingende Gebäudeteile a b zulässiges Durchschnittsmass für das Hinausragen des UGs c zulässiges Mass für Untergeschosse f Höhenunterschied, gemessen in der Fassadenflucht, zwischen massgebendem Terrain und der darüber hinausragenden UNB-Decke Anteil des Untergeschosses über der Fassadenlinie Untergeschoss UG UIB Unterirdische Baute Unterniveaubaute UNB c
UG / UNB
f b UG
UIB UG Einwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.