Art. 432 · Energie allgemein
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 36 · Original-PDF
432 Energie allgemein
1Bei Bau und Betrieb von Gebäuden ist auf sparsamen Energieverbrauch, umweltschonende Verwendung sowie Nutzung von erneuerbarer Energie zu achten.
2Bei Altbauten dürfen die Gebäudehüllen nachisoliert werden, selbst wenn dadurch die Grenz- und Gebäudeabstände unterschritten und die AZ GFZo überschritten werden.
3Die Gestaltung von Gebäuden hat unter Berücksichtigung übergeordneter Anforderungen an die Baugestaltung der passiven Energienutzung durch Sonneneinstrahlung sowie der Möglichkeit zur aktiven Nutzung von Solarenergie Rechnung zu tragen.
4Einen AZ-GFZo-Bonus von 0.05 beanspruchen können:
a)Gebäude, bei denen höchstens 25% des zulässigen Energie-Bonus Bei Neubauten müssen die Abstände eingehalten werden. Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden (inkl. elektrische Energie für Wärmepumpen). Dies ist mit den amtlichen Formularen gemäss KEnV als maximaler Höchstanteil an nichterneuerbarer Energie nachzuweisen.
b)Gebäude, die nachweislich einen wesentlich niedriEine Kumulation von a und b ist nicht möglich. Der Bonus kann nur einmal beansprucht werden. geren Energiebedarf als der aktuell geforderte Energiestandart nach EnG / KEnG erreichen. Einwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.