Art. 30 · ecoptima
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 31 · Original-PDF
30 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) müssen mit diesen zusammen eine gute Gesamtwirkung ergeben.
–Im Ortsteil Münchringen darf in der Mischzone D sowie in der Wohnzone bei Gebäuden mit zwei Vollgeschossen ein Anteil von maximal 1/3 der gesamten anrechenbaren Gebäudefläche des Gebäudes als eingeschossiger Gebäudeteil mit einem Flachdach überdeckt werden. Im Übrigen gilt für Schrägdächer bei An- und Kleinbauten im Ortsteil Münchringen eine zulässige Dachneigung von 11° - 24° (a.T.).
4Sonderdachformen sind in den Arbeitszonen, den Zonen für öffentliche Nutzungen und für Betriebsbauten in der Landwirtschaftszone sowie im Rahmen einer Überbauungsordnung gestattet. Auf Sonderdachformen, Pultdächern und Attikas sind nur betrieblich bedingte Aufbauten zugelassen. z.B. Tonnendächer, Sheddächer Sonderdachformen 4bis Im Ortsteil Münchringen darf bei Gebäuden sowie An- und Kleinbauten, die in landwirtschaftliche Hausgruppen integriert sind, die Dachneigung max. 45° betragen. 4ter Im Ortsteil Münchringen sollen die Dachvorsprünge der Schrägdächer den Haustypen entsprechen und den umgebenden Gebäuden angepasst sein, mindestens aber 15 % der Fassadenhöhe traufseitig auskragen, wobei die Masse nach Art. 213 Abs. 3 lit. d betreffend das Mass im Grenzabstand im Kollisionsfall vorgehen.
5Dachaufbauten sind zugelassen, wenn sie den Gesamteindruck des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Ihre Gesamtbreite darf nicht mehr als 1/2, in Ortsbildschutzgebieten nicht mehr als 1/3 der des darunterliegenden dazugehörenden Fassadenabschnitts Fassadenlänge ausmachen und sie dürfen in keinem Teil näher als 0.8 m an Trauf-, Ort-, Kehl- oder Gratlinie zu liegen kommen. Übereinander in der gleichen Dachfläche angeordnete Dachaufbauten sind, mit Ausnahme von Dachflächenfenstern und Firstoblichtern nicht gestattet. Sie dürfen auf jeden Fall nicht über die Fassadenflucht ragen. Die zuständige Behörde kann die Auflösung der Dachaufbauten in Einzellukarnen verlangen. Die Belichtung mit Dachflächenfenstern darf maximal 50 % der Dachstockbefensterung ausmachen. Dachaufbauten Dadurch werden eine unverträgliche Auflösung ruhiger Dachflächen sowie Dachöffnungen in mehreren Reihen übereinander vermieden. Dachräume und Galerien können über die GiebelBefensterung oder Firstoblichter belichtet werden. Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie werden nach den kantonalen Richtlinien beurteilt. Einwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.