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Art. 9.3.2 · Der Grenzbau ist zulässig, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder …

BZO Illnau-Effretikon · S. 19 · Original-PDF

9.3.2 Der Grenzbau ist zulässig, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.