← BZO Illnau-Effretikon · Inhaltsverzeichnis
Art. 9.3.2 · Der Grenzbau ist zulässig, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder …
BZO Illnau-Effretikon · S. 19 · Original-PDF
9.3.2 Der Grenzbau ist zulässig, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.