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Art. 9.3.1 · Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge zulässig

BZO Illnau-Effretikon · S. 19 · Original-PDF

9.3.1 Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.