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Art. 3.2.2 · Baumöglichkeiten

BZO Illnau-Effretikon · S. 9 · Original-PDF

3.2.2 Baumöglichkeiten In der Kernzone I sind Um- und Ersatzbauten von bestehenden Gebäuden sowie die Erstellung neuer Kleinbauten und Anbauten zulässig. Für alle bestehenden Gebäude ist der Umbau die Regel. Neue Hauptgebäude sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.