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Art. 3.1.2 · Nutzweise

BZO Illnau-Effretikon · S. 7 · Original-PDF

3.1.2 Nutzweise In den Kernzonen sind Wohnungen, Landwirtschaftsnutzungen sowie höchstens mässig störendes Gewerbe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.