Art. 58 · gemessener Nähe ausserhalb des Strassenbereiches genügend Abstellflächen für …
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 11 · Original-PDF
gemessener Nähe ausserhalb des Strassenbereiches genügend Abstellflächen für Motorfahrzeuge auf privatem Grund zu schaffen und dauernd zu diesem Zweck zu erhalten. Bei Umbauten, Erweiterungen oder Zweckänderungen bestehender Bauten und Anlagen sind Abstellplätze im Umfang des geschaffenen Mehrbedarfes zu errichten. 11 Dachrinnen, Ablaufrohre, Schneefänger \\RkseNOOJI\Compony\RP\38011\gou\01 OP\Soureglemeni\Boureglemenl Genehm!gungsexemplor.doc
4Die Ersatzabgabe je Abstellplatz beträgt Fr. 3'000.- und wird mit der Rechtskraft der Baubewilligung fällig. Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf dem Zürcher Index der Wohnbaukosten vom 1.4.1998 ( 111.5 Punkte, Basis Oktober 1988) und wird jeweils auf den 1. Januar jeden Jahres angepasst. Bauten im Bereiche von Strassen, Trottoirs und Wegen sind mit Dachrinnen und Ablaufrohren zu versehen. Auf Schrägdächern sind überdies Schneefänger anzubringen. Art. 58 Das Meldeverfahren findet Anwendung auf geringfügige Bauvorhaben und unbedeutende Änderungen bereits bewilligter Projekte, sofern damit offensichtlich keine öffentlichen oder privaten Interessen berührt werden und keine Nebenbestimmungen oder Ausnahrnebewilligungen notwendig sind. 3. Verfahren
a)Baugesuch \ \RkservetOI\Compony\RP\380 !llgou\01 OP\8aureg!emenl\8oureglemenl Genehmlgungsexemplor,doc
3Der Gemeinderat erlässt innert 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen die schriftliche Mitteilung an den Gesuchsteller, dass das Bauvorhaben bewilligt oder abgelehnt sei, oder dass das Gesuch in das vereinfachte oder ordentliche Bewilligungsverfahren verwiesen werde.
2Bei Um-, An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen. Das Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Beilagen in je dreifacher Ausfertigung beim Gemeinderat (oder: Bauverwaltung, Bauamt) einzureichen:
a)aktueller Grundbuchauszug und Nachweis der Bauberechtigung;
b)eine Situation mit eingetragenen Massen des Baukörpers samt Grenz- und Gebäudeabständen mit mindestens einem Fixpunkt;
c)Grundrisspläne aller Geschosse mit Eintrag der Zweckbestimmung der einzelnen Räume sowie allen zur Prüfung des Projektes notwendigen Masse und Angaben;
d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlihien, den massgebenden Gebäudehöhen sowie den weiteren notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau;
e)kurzer Baubeschrieb mit Angaben über Fassadengestaltung, Materialien und Farbgebung;
f)Kanalisations- und Erschliessungspläne mit Angabe der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder;
g)detaillierte Berechnungen der Ausnützungsziffer, soweit eine solche erforderlich ist. und Berechnung des kubischen Inhalts. Die Berechnung der Flächenmasse muss in separaten Plänen übersichtlich dargestellt sein;
h)schriftliches Einverständnis des Nachbarn bei Nebenbauten an der Grenze;
i)die notwendigen Nachweise gernäss der Lärmschutzund Luftreinhalteverordnung sowie der Energiesparverordnung;
k)besondere Gesuchsunterlagen für kantonale und eidgenössische Amtsstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.