Art. 56 · sichtlich ihrer Gesamterscheinung (Stellung, Form, Staffelung und Gliederung …
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 8 · Original-PDF
sichtlich ihrer Gesamterscheinung (Stellung, Form, Staffelung und Gliederung der Baumassen, Dachform und Dachneigung, Material. Farbgebung, Umgebung) vorzüglich in das Landschafts-, Orts-, Quartier- und Strassenbild einfügen. B. SCHUTZ DES ORTS- UND LANDSCHAFTSBILDES Das Anbringen von Parabolspiegeln/Parabolantennen von mehr als 90 cm Durchmesser ist bewilligungspflichtig. 8 Dachgestaltung \\RkserverOI\Company\RP\380 lllgau\01 OP\ßoureglemenl\Baureglemenl Genehmlgungsexemplor.doc
2Für eingeschossige Anbauten und Nebenbauten sind auch Flach- und Pultdächer zulässig. Art. 56 Änderung und Aufhebung plänen beschliessen, sofern dadurch der Grundsatz von
3Die Gemeindeversammlung kann beim Erlass oder bei Änderung des Zonenplanes die Aufhebung von GestaltungsTreu und Glauben nicht verletzt wird. \ \RkseiVerOl \Compony\RP\380 lllgau\01 OP\Baureglement\Baureglement Genehmigungsexemplar .doc VI. 1. Bewilligungspflicht
2Die Bewilligung wird im ordentlichen oder vereinfachten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.