← BZO Illgau · Inhaltsverzeichnis

Art. 56 · sichtlich ihrer Gesamterscheinung (Stellung, Form, Staffelung und Gliederung …

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 8 · Original-PDF

sichtlich ihrer Gesamterscheinung (Stellung, Form, Staffelung und Gliederung der Baumassen, Dachform und Dachneigung, Material. Farbgebung, Umgebung) vorzüglich in das Landschafts-, Orts-, Quartier- und Strassenbild einfügen. B. SCHUTZ DES ORTS- UND LANDSCHAFTSBILDES Das Anbringen von Parabolspiegeln/Parabolantennen von mehr als 90 cm Durchmesser ist bewilligungspflichtig. 8 Dachgestaltung \\RkserverOI\Company\RP\380 lllgau\01 OP\ßoureglemenl\Baureglemenl Genehmlgungsexemplor.doc

2Für eingeschossige Anbauten und Nebenbauten sind auch Flach- und Pultdächer zulässig. Art. 56 Änderung und Aufhebung plänen beschliessen, sofern dadurch der Grundsatz von

3Die Gemeindeversammlung kann beim Erlass oder bei Änderung des Zonenplanes die Aufhebung von GestaltungsTreu und Glauben nicht verletzt wird. \ \RkseiVerOl \Compony\RP\380 lllgau\01 OP\Baureglement\Baureglement Genehmigungsexemplar .doc VI. 1. Bewilligungspflicht

2Die Bewilligung wird im ordentlichen oder vereinfachten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.