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Art. 6 · Förderung

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 10

1 Die Gemeinde fördert mit geeigneten baulichen und planerischen Massnahmen die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Schaffung von Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung, den Tourismus und die touristische Infrastruktur, die Beherbergungsund Restaurationsbetriebe, den Erhalt von Natur und Landschaft sowie das kulturelle Erbe. 2 Entsprechend den in der Verfassung definierten Kreditkompetenzen kann die Gemeinde an Vorhaben nach Abs. 1 projektbezogene Beiträge gewähren. Der Beitrag kann von einer angemessenen Mitsprache der Gemeinde abhängig gemacht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.