Art. 27 · Kernzone
BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 22
1 Die Kernzone ist für Wohnnutzungen sowie für Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe, ausgenommen Landwirtschaftsbetriebe, bestimmt. 2 Siedlungsstruktur und Bauweise sind zu erhalten und zu ergänzen. Wo Baulinien fehlen, sind bei neuen Gebäuden, einschliesslich Ersatzbauten und Umbauten, die bestehenden Fassadenfluchten (IVHB 3.1) beizubehalten. Bei geschlossenen Gebäudezeilen entlang von Strassen und Gassen richten sich die Längen- und Höhenmasse sowie die Dachform nach den umliegenden Gebäuden und Strukturen.2 3 Werden an einem Strassenzug einzelne Baulücken geschlossen oder bestehende
1Vergleiche hierzu u.a. die entsprechenden Siedlungsanalysen.
2Vergleiche hierzu u.a. die entsprechenden Siedlungsanalysen. 22 Baugesetz 72.1 Bauten ersetzt, ist eine minimale traufseitige Fassadenhöhe von 10.00 m für Hauptbauten einzuhalten. 4 Alle Bauvorhaben sind vor Ausarbeitung der Projekte der Baubehörde mitzuteilen. Diese bestimmt in Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft die projektbezogenen Rahmenbedingungen. 5 Wesentliche Veränderungen bestehender Strassenzüge, von Plätzen und Hofräumen erfolgen gestützt auf eine Folgeplanung. Art. 27 Aufgaben (Geschäftsleitung)
1Die Aufgaben der Geschäftsleitung richten sich nach Art. 48 der Gemeindeverfassung. Dazu gehören namentlich folgende Aufgaben mit Entscheidkompetenzen:
a.Erlass von Reglementen und Weisungen, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind;
b.Anstellungen von Mitarbeitenden der Gemeinde mit Ausnahme der Mitglieder der Geschäftsleitung;
c.Vollzug der internen und externen Kommunikation;
d.Beitragsgesuche im Rahmen des Voranschlags;
e.Arbeitsvergaben im Rahmen des Voranschlags;
f.Entscheide in ihrer Funktion als Baubehörde;
g.Entscheid über Gesuche betreffend Gastwirtschaftsbewilligungen gestützt auf das kantonale und kommunale Gastwirtschaftsgesetz sowie betreffend Festwirtschaftsbewilligungen;
h.Erteilung von Bewilligungen für die Benützung von öffentlichen Räumen, für die vorübergehende Benützung von öffentlichem Boden für Anlässe von geringer Bedeutung sowie die Erteilung von Bewilligungen für Feuerwerke. 2
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.