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Art. 113 · Verfahrenskosten

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 61

1 Die Verfahrenskosten werden nach Massgabe der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung1 erhoben. 2 Details über die Bemessung und Erhebung der Gebühren werden in einer separaten kommunalen Ordnung geregelt.

1Art. 96 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) 61 Baugesetz 72.1 VII Übergangs-, Vollzugs- und Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.