← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis
Art. 8.1 · Erholungszone für Sport und Freizeit (E Sp)
BZO Horgen · S. 18 · Original-PDF
8.1 Erholungszone für Sport und Freizeit (E Sp) In der Erholungszone für Sport und Freizeit sind nur Bauten und Anlagen zulässig, welche für den Betrieb der jeweiligen Sport- oder Freizeitanlagen erforderlich sind.
Es gelten folgende Grundmasse:
E Sp Bergweiher Überbauungsziffer max. 2,5 % grösste Höhe max. 5,0 m Übrige E Sp Überbauungsziffer max. 5 % grösste Höhe max. 5,0 m
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.