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Art. 6.3.2 · In der Industriezone Risi darf im Interesse des Landschaftsbildes kein …
BZO Horgen · S. 15 · Original-PDF
6.3.2 In der Industriezone Risi darf im Interesse des Landschaftsbildes kein Gebäudeteil – ausser technisch bedingten Aufbauten – die Höhenkote von 470 m über Meer überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.