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Art. 6.3.1 · Die geschlossene Bauweise ist zulässig
BZO Horgen · S. 15 · Original-PDF
6.3.1 Die geschlossene Bauweise ist zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.