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Art. 5.1.1 · Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb …
BZO Horgen · S. 13 · Original-PDF
5.1.1 Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsthöhe frei.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.