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Art. 10.6.2 · Containerabstellplätze sind so anzuordnen, dass sie vom Strassenraum her nicht …
BZO Horgen · S. 24 · Original-PDF
10.6.2 Containerabstellplätze sind so anzuordnen, dass sie vom Strassenraum her nicht einsehbar sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.