← BZO Hochdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 17 · Institut- und Klosterzonen I und II IK-I, IK-II (siehe Tabelle Art. 14 BZR)

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 14 · Original-PDF

ausschliesslich den Belangen des Instituts und Klosters Baldegg dienen. Institut- und Höhe, Ausnützung, Abstände usw. werden von der Gemeinde unter geKlosterzonen I und II bührender Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und der öfIK-I, IK-II fentlichen und privaten Interessen von Fall zu Fall festgesetzt. (siehe Tabelle Art. 14 BZR)

2In der Institut- und Klosterzone II sind auch Nutzungen zulässig, die im Zusammenhang mit der Entwicklung der klösterlichen Liegenschaften stehen, einschliesslich Schulung, Seminare, Gastronomie, Herberge, Hotel, Nutzungen von grossem öffentlichen Interesse sowie für gewerbliche oder landwirtschaftliche Produktion, Verarbeitung und Verkauf, die in Zusammenhang mit dem Kloster stehen. Neubauten aufgrund dieser Bestimmungen sind nur im Rahmen eines Bebauungsplanes zulässig, der die

14 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Hochdorf Nutzungen konkretisiert und eine sorgfältige Einordnung der Bauten und Anlagen in die Umgebung sicherstellt. Der bestehende Weiher auf den Parzellen Nr. 174 und 1511 kann aufge-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.