← BZO Hochdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 16 · Wohnzone D (siehe Tabelle Art. 14 BZR)

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 14 · Original-PDF

der bestehenden Überbauungen. Ersatzneubauten sind auf der GrundWohnzone D lage der realisierten Gebäudeflächen und Höhen zulässig, wenn die Stel- (siehe Tabelle Art. 14 BZR) lung der Bauten und die Gestaltung der Umgebung gewahrt werden.

2Die Frei- und Aussenräume sind mindestens in der heutigen Qualität beizubehalten.

1Die Institut- und Klosterzone I ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.