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Art. 4.3.3 · Wohnräume
BZO Hittnau · S. 11 · Original-PDF
4.3.3 Wohnräume Pro Gebäude sind standortgebundene Wohnräume zulässig, deren Geschossfläche höchstens 35 % der gesamten Betriebsfläche, jedoch maximal 250 m2 betragen darf. 5. Zone für öffentliche Bauten Gebäudehöhe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.