← BZO Hittnau · Inhaltsverzeichnis

Art. 4.3.2 · Handels- und Dienstleistungsbetriebe

BZO Hittnau · S. 11 · Original-PDF

4.3.2 Handels- und Dienstleistungsbetriebe Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Läden für den Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs dürfen eine Verkaufsfläche von höchstens 500 m2 aufweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.