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Art. 2.4.4 · Türen und Aussentreppen

BZO Hittnau · S. 8 · Original-PDF

2.4.4 Türen und Aussentreppen Die Gestaltung der Türen und Aussentreppen hat sich dem Gebäude anzupassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.