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Art. 1.3 · Vermessung

BZO Hittnau · S. 4 · Original-PDF

1.3 Für die genaue Abgrenzung der kommunalen Zonen sowie die Waldgrenzen, die Gewässer- und die Waldabstandslinien sind die Festlegungen in der amtlichen Vermessung massgebend. Für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Original-Zonenplan mit dem Massstab 1:5000 massgebend.

–4 - 2. Kernzonen Grundsatz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.