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Art. 1.2 · Zonenplan/Ergänzungspläne
BZO Hittnau · S. 4 · Original-PDF
1.2 Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der allgemeine Zonenplan mit dem Massstab 1:5000 massgebend. Die Waldabstandslinien sowie die Gewässerabstandslinien sind in Ergänzungsplänen, die besonderen Anforderungen in den Kernzonen und die Grenzen der Kernzonen in Kernzonenplänen dargestellt. Solche Ergänzungs- und Kernzonenpläne gehen dem allgemeinen Zonenplan vor. Vermessung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.