Art. 56 · Gemeinde Hinwil
BZO Hinwil · S. 56 · Original-PDF
56 Gemeinde Hinwil Anhang zur Bau- und Zonenordnung ANHANG Anzeigeverfahren
Das Anzeigeverfahren gemäss §§ 13 ff. BVV (Bewilligung durch Anzeige) findet namentlich Anwendung auf Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung im Sinne von § 14 BVV:
a)Vordächer;
b)Balkone, Nischen, rückspringende und vorspringende Gebäudeteile,
c)Dachkamine und andere kleinere technisch bedingte Dachaufbauten, Dachflächenfenster, Dachaufbauten, wie Lukarnen, Gauben und dergleichen, sowie Dacheinschnitte, sofern sie zusammen mit den bereits bestehenden nicht mehr als 1/20 der betreffenden Dachfläche beanspruchen; ausgenommen sind Vorhaben in Kernzonen und Quartiererhaltungszonen,
e)unwesentliche Verkleinerungen des Gebäudegrundrisses und des Baukubus, f) die Veränderung einzelner Fassadenöffnungen, insbesondere von Türen und Fenstern,
g)das Verschieben oder Einziehen innerer Trennwände,
h)Änderungen der Zweckbestimmung einzelner Räume ohne Änderung der Nutzweise, i) Einrichtung und Umbau von Heizungen sowie Öltanks für das bediente Gebäude, j) Empfangsantennen, soweit bewilligungspflichtig (§ 1 lit. i),
k)Solaranlagen in Bauzonen gemäss § 48 Abs. 2 lit. b–f PBG, soweit nicht meldepflichtig (§ 2 a), l) offene, nicht gewerbliche Schwimmbäder,
m)Gartenhäuser und Schöpfe gemäss § 18 Abs. 1 der Verordnung über die Verschärfung oder die Milderung von Bauvorschriften für besondere Bauten und Anlagen vom 26. August 1981, soweit bewilligungspflichtig (§ 1 lit. a),
n)Reklameeinrichtungen, soweit bewilligungspflichtig (§ 1 lit. f), ausser in Kernzonen,
o)Mauern und geschlossene Einfriedigungen von nicht mehr als 1,5 m Höhe ab massgebendem Terrain,
p)die Unterteilung von Grundstücken gemäss § 309 lit. e PBG.
Merkmal: keine Aussteckung und Ausschreibung
notwendig Voraussetzungen: keine geschützten nachbarlichen Interessen
berührt SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.