Art. 17 · Gemeinde Hinwil
BZO Hinwil · S. 17 · Original-PDF
17 Gemeinde Hinwil Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung WEGLEITUNG
Gemäss § 249 PBG und § 38 BBV I müssen die Voraussetzungen für die Kehrrichtbeseitigung geschaffen werden. zu Ziffer 2.9 Abfallbeseitigung
Bei allen Bauvorhaben wird den Bauherren und Architekten empfohlen, frühzeitig mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen, damit im gemeinsamen Gespräch rasch Lösungen gefunden werden, welche sowohl private als auch öffentlichen Anliegen berücksichtigen. zu Ziffer 2.10 Bauberatung und Fachgutachten Die erste Bauberatung (von max. ca. 1.0 h) wird der Bauherrschaft daher nicht in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehende Beratungsaufwendungen richten sich jeweils nach der gültigen Gebührenverordnung. Diese kann im Internet abgerufen werden (www.hinwil.ch).
- Inhalt des Baugesuches § 310 PBG - Inhalt des Baugesuches Anhang der BZO
Geländeveränderungen sind möglichst klein zu halten. Sie müssen einen guten Gesamteindruck mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung bewirken. In fraglichen Fällen kann die Baubehörde zur Prüfung der guten Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild ein externes Fachgutachten auf Kosten der Bauherrschaft einholen. zu Ziffer 2.11 Terrainveränderungen Stützmauern, Bermen
Stützmauern sind möglichst klein zu halten. Sofern die Höhe mehr als 2.5 m beträgt, müssen mindestens alle 2.5 m Abstufungen mit einer Tiefe von mindestens 1.0 m erfolgen. Diese Abstufungen werden «Bermen» genannt. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.